Wussten Sie...
- Dass wir an sich mit allen namhaften Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeiten und Sie sowieso in den meisten Fällen die freie Anwaltswahl haben?
- Dass wir in einem Rechtsschutzfall die Schadensmeldung für Sie ebenfalls erstatten können?
- Dass wir Mitglieder der Treuhandinitiative der Kärntner Rechtsanwaltskammer sind, sohin bei der Abwicklung von Kaufverträgen der Kaufpreis treuhändisch hinterlegt wird und dieser Betrag so abgesichert ist, dass keinerlei zweckwidrige Verwendung möglich ist?
- Dass wir uns immer bemühen rasch zu handeln und schnelle Vertretungsschritte zu setzen, wir jedoch darauf angewiesen sind, wie schnell Gerichte und Behörden arbeiten.
- Dass wir kurze Beratungen selbstverständlich kostenlos durchführen, wir jedoch natürlich dann ein Honorar verlangen, wenn es sich um längere und darüber hinaus oft mit Rechtsgutachten verbundene Beratungen handelt?
- Dass ein rechtzeitiger Rat wesentlich kostengünstiger ist als ein späterer Prozess, der vielleicht verloren wird?